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Übernommene GSVG-Beiträge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH sind bei ihm als Betriebsausgaben ansetzbar (Steiger, taxlex 2023/88, S. 404)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/168ÖStZ 2024, 197 Heft 7 v. 15.4.2024

Die GmbH, an der ein Gesellschafter-Geschäftsführer zu 55 % beteiligt sei, übernehme die GSVG-Beiträge des Gesellschafter-Geschäftsführers. Das Finanzamt "verweigere" den Betriebsausgabenansatz beim Gesellschafter-Geschäftsführer. Der VwGH (Ra 2021/15/0096, 17. 11. 2022) habe sich so einen Fall angesehen.

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