Am 16. 12. 2022 sei die neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("NHB") von Unternehmen ("Corporate Sustainability Reporting Directive" - "CSRD"), welche die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ("Non-Financial Reporting Directive" - "NFRD") ablöse, im ABl der EU veröffentlicht worden. Diese sei bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen dieser neuen Richtlinie komme es zu umfangreichen neuen Regelungen für die NHB. Der Beitrag stellt den vorgesehenen Anwenderkreis der CSRD dar und zeigt auf, welche Unternehmen bzw (Teil-)Konzerne ab wann unter die Berichterstattungspflicht fallen, sowie, ob und in welcher Form Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen sind.