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Der Anwenderkreis der CSRD - Welche Unternehmen und (Teil-)Konzerne müssen wann berichten? (Gedlicka/Hummer/Wedl/Wosak, RWZ 2023/71, S. 395)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/166ÖStZ 2024, 197 Heft 7 v. 15.4.2024

Am 16. 12. 2022 sei die neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("NHB") von Unternehmen ("Corporate Sustainability Reporting Directive" - "CSRD"), welche die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ("Non-Financial Reporting Directive" - "NFRD") ablöse, im ABl der EU veröffentlicht worden. Diese sei bis zum 6. 7. 2024 in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen dieser neuen Richtlinie komme es zu umfangreichen neuen Regelungen für die NHB. Der Beitrag stellt den vorgesehenen Anwenderkreis der CSRD dar und zeigt auf, welche Unternehmen bzw (Teil-)Konzerne ab wann unter die Berichterstattungspflicht fallen, sowie, ob und in welcher Form Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

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