Der Arbeitsbehelf diene der Berechnung der Körperschaftsteuer für 2023. Er basiere auf der Gesetzeslage zum 15. 10. 2023. Die Autoren haben sich auf die wesentlichen Aspekte der unter § 7 Abs 3 KStG fallenden Körperschaften konzentriert. Die Checkliste erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, solle aber die in der Praxis häufigsten Themen weitestgehend abdecken.