Bereits im Regierungsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2020‒2024 sei eine Reform der Spendenbegünstigung vorgesehen gewesen, mit besonderem Augenmerk auf eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Zwecke sowie auf eine Vereinfachung des Antrags- und Anerkennungsverfahrens. Aber auch das Gemeinnützigkeitsrecht selbst sei im Regierungsprogramm thematisiert und für dessen Modernisierung eine Arbeitsgruppe vorgesehen worden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe seien in den Entwurf des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) eingeflossen, der nun als Regierungsvorlage vorliege.