Start-ups sehen sich seit jeher mit der Problematik konfrontiert, wie sie trotz beschränkter Liquidität hochqualifizierte und erfahrene Arbeitnehmer für sich gewinnen und in weiterer Folge - mangels Möglichkeit der Gewährung konkurrenzfähiger Vergütungen - entsprechend am zukünftigen Unternehmenserfolg beteiligen können. Unmittelbare Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erwiesen sich in der Vergangenheit jedoch aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sowie der abgabenrechtlichen Konsequenzen für Arbeitnehmer nur als begrenzt geeignet. Mit Inkrafttreten des FlexKapGG1 und der Einführung einer gänzlich neuen Kapitalgesellschaftsform, der sog Flexiblen Kapitalgesellschaft ("FlexKapG"),2 ermöglicht der Gesetzgeber in erster Linie eine aus formeller Sicht vereinfachte Beteiligung von Arbeitnehmern an der Gesellschaft. Insb in Kombination mit der mittels des Start-Up-Förderungsgesetzes3 geschaffenen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung besteht nun eine im Vergleich zur bisherigen Rechtslage abgabenrechtlich attraktivere Option für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Gesellschaftsanteilen.