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Die Ausweitung der neuen Quotenregelung (Vock/Zechner, AVR 6/2023, S. 230)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/133ÖStZ 2024, 169 Heft 6 v. 27.3.2024

Um die automationsunterstützte Quotenregelung zur Einreichung von Abgabenerklärungen gem § 134a BAO für 2023 nutzen zu können, habe die Anmeldung der betreffenden Steuernummern bis 30. 6. 2024 zu erfolgen. Mit einer zeitgerechten Gesetzesänderung seien Forderungen hinsichtlich einer zeitlichen Übereinstimmung der Fristen für Energieabgabenerklärungen und Kraftfahrzeugsteuererklärungen mit jenen der Quotenregelung erfüllt worden. Zusätzlich sei der zeitliche Anwendungsbereich für den Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres bei indirekten Steuern erweitert worden.

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