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Historisches Urteil des BVerfG: Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig (Eversloh, RdW 2023/671, S. 910)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/124ÖStZ 2024, 168 Heft 6 v. 27.3.2024

Durch Urteil vom 15. 11. 2023, 2 BvF 1/22, habe das BVerfG das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wegen Unvereinbarkeit mit Art 109 Abs 3, Art 110 und Art 115 Abs 2 Grundgesetz für nichtig erklärt. Der wesentliche Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen werden im Beitrag dargestellt.

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