Unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags wurde in der Nationalratssitzung vom 21. März 2024 eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes beschlossen. Diese stellt sicher, dass vorsteuerabzugsberechtigte gewerbliche sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch weiterhin (vgl Kuder/Melhardt, Umsatzsteuer: Befristeter Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule, ÖStZ 2024/47) eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erhalten. (IA 28. 2. 2024, 3952/A 27. GP )