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"Steuerneutrale Entnahmen einer Liegenschaft" aus einer GmbH - wie ist das möglich? Buchwertentnahme von Liegenschaften nach AbgÄG 2023 und nachfolgende Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (Wolf, SWK 32-33/2023, S. 1247)

Artikelrundschau November 2023 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/105ÖStZ 2024, 133 Heft 5 v. 13.3.2024

Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2023) sehe für Entnahmen von sonderbesteuerten Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten iSd § 30 Abs 1 EStG nach dem 30. 6. 2023 eine Entnahmebewertung zum Buchwert vor. Der Beitrag analysiert die praktischen Wirkungen der neuen Bestimmung und zeigt einen Weg auf, wie auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Körperschaften diese neuen Steuerfreiheiten nutzen können, obwohl sie explizit kraft Gesetzes und implizit aufgrund der Systematik von EStG und KStG von der Buchwertübertragung ausgeschlossen seien.

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