Mit Erkenntnis vom 16. 11. 2021, Ro 2020/15/0015, habe der VwGH die bis dahin von Verwaltungspraxis und Literatur vertretene "Überwiegensregel" abgelehnt und neue Linien für die Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Vorgängen im Ertragsteuerrecht gezogen. Der Beitrag stellt diese sowie die Umsetzung in den EStR 2000 dar und geht näher auf die Entgeltlichkeit bzw Unentgeltlichkeit von Grundstücksübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bzw Erbauseinandersetzung ein.