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"Wohnraum"-Befreiung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG für Hotelpachtverträge?

Steuerrecht AktuellMag. Daniel PfauÖStZ 2024/91ÖStZ 2024, 128 Heft 5 v. 13.3.2024

Mit Erkenntnis vom 29. 11. 2023 entschied das Bundesfinanzgericht,11BFG 29. 11. 2023, RV/7104160/2019. dass die Befreiungsbestimmung des § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG (Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen) auch auf Bestandverträge zwischen Bestandgeber und Betreibergesellschaften von Beherbergungsunternehmen als Bestandnehmerinnen anwendbar ist. Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde seitens der Abgabenbehörde zwischenzeitlich in Revision gezogen.

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