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VwGH zur Auflösung eines Kreditvertrags im Lichte von § 12 Abs 2 KStG und § 11 Abs 1 Z 4 KStG

Steuerrecht AktuellMag. Dr. Christoph Schimmer, MSc (WU)ÖStZ 2024/89ÖStZ 2024, 115 Heft 5 v. 13.3.2024

Im Erkenntnis vom 6. 9. 2023, Ro 2022/15/0029 beschäftigte sich der VwGH mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen (Auflösungskosten, Bereitstellungsgebühr und Grundbuchseintragungsgebühr) im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag und dessen Beendigung ohne Inanspruchnahme. Der Kreditvertrag wurde zwar zunächst zur Finanzierung eines Beteiligungserwerbes abgeschlossen, der Erwerb erfolgte letztlich aber ohne Inanspruchnahme des Kredits mit Eigenmitteln. Die Kreditvereinbarung wurde beendigt, wofür die Bank Auflösungskosten in Rechnung stellte.

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