Durch die GrESt-Reformen der vergangenen Jahre habe sich die Bedeutung der Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Vorgängen im GrEStG wesentlich verändert: Sei diese Thematik ursprünglich vor allem für die Bemessungsgrundlage wesentlich gewesen, so würden gegenwärtig auch der Steuersatz, Befreiungsbestimmungen und die Mehrjahresfestsetzung daran anknüpfen. Der Beitrag bietet einen Überblick über diese Thematik, die sich unterschiedlich zu jener im EStG oder UStG präsentiere.