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Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit in der Umsatzsteuer (Ehrke-Rabel, taxlex 2023/74, S. 342)

Artikelrundschau November 2023 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/85ÖStZ 2024, 111 Heft 4 v. 29.2.2024

Die Entgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts habe im Umsatzsteuerrecht in mehrfacher Hinsicht Bedeutung: Erstens sei nur Unternehmer, wer Leistungen gegen Entgelt ausführt. Zweitens grenze die Entgeltlichkeit eines Umsatzes den Haupttatbestand von seinen Nebentatbeständen ab. Wer keine Umsätze gegen Entgelt ausführe, sei nicht Unternehmer. Wer aber, wenn er Unternehmer ist, auch unentgeltliche Leistungen erbringe, könne mit diesen unentgeltlichen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die Unterscheidung zwischen Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit sei daher auch für das Umsatzsteuerrecht relevant. Sie ist Gegenstand des Beitrags.

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