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"Nur" ein Wort - Überlegungen zum Methodenartikel im DBA-Malta

Internationales SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Stephan Kudert/StB Dr. Dino Höppner/Ass.-Prof.in Dr.in Elisabeth SteinhauserÖStZ 2024/59ÖStZ 2024, 75 Heft 3 v. 14.2.2024

EAS 344811EAS 3448, BMF 17. 11. 2023, 2023-0.825.422. zur Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA-Malta22Das DBA-Malta (BGBl 1979/294) gehört zu den älteren Abkommen, die Österreich abgeschlossen hat. Durch das MLI (Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, BGBl III 2018/93) erfolgte eine Anpassung. Im Folgenden wird auf die "synthetisierte" Version, also konsolidierte Fassung abgestellt, die zwischen den zuständigen Behörden Österreichs und Maltas abgestimmt wurde. zeigt die besondere Konstellation auf, dass - auf Basis des Wortlauts der deutschen Sprachfassung - aus dem Zusammenspiel des einschlägigen Verteilungsartikels (Art 15 Abs 3 DBA-Malta) und des Methodenartikels (Art 23 DBA-Malta) das DBA die Doppelbesteuerung nicht vermeiden kann. Diese Besonderheit des DBA-Malta betrifft aber nicht nur Art 15 Abs 3 DBA-Malta. Von dieser Problematik sind alle Verteilungsartikel des DBA-Malta betroffen, die eine offene Rechtsfolge vorsehen. Der vorliegende Beitrag analysiert die Ursache sowie die Begründung hierfür und zeigt gewichtige Argumente auf, die - entgegen dem Wortlaut des Methodenartikels - für eine Anwendung der Befreiungsmethode sprechen.

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