Flexible Kapitalgesellschaften erleichtern die Beteiligung von Mitarbeitern über Unternehmenswert-Anteile. Arbeitnehmer können bereits bisher als Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH, Kommanditisten, (echte oder unechte) Stille am Unternehmen ihres Arbeitsgebers beteiligt werden. Diese Gestaltungsoptionen werden aus abgabenrechtlicher Sicht analysiert.