In Malta ansässige Gesellschaften würden einer vergleichsweise hohen nominalen Körperschaftsteuer unterliegen.
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Werde der zu versteuernde Gewinn aber ausgeschüttet, würden die Gesellschafter einen Großteil der bei der Gesellschaft eingehobenen Steuer rückerstattet erhalten. Der Beitrag widmet sich der Rechtsfrage, wie eine ausländische KöSt-Rückerstattung an eine natürliche Person in den Einkünftekatalog des § 2 Abs 3 EStG einzuordnen und wie sie in Ö zu versteuern sei.

