Würden alle Anteile an einer Personengesellschaft in einer Hand vereint, erlösche die Gesellschaft, und das Vermögen gehe auf den letzten Gesellschafter über. Damit komme es auch zum Anfall von Grunderwerbsteuer auf übertragene Immobilien. Interessierend seien die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz.

