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VwGH bestätigt Gruppenbildung mit einer EU-Gruppenträgerin ohne Zweigniederlassung in Österreich

Steuerrecht AktuellDominic Krenn, LL.M./Franz Wallig, MSc.ÖStZ 2024/613ÖStZ 2024, 676 Heft 23 v. 2.12.2024

In der Entscheidung vom 27. 3. 2024, Ro 2023/13/0018 ermöglichte der VwGH die Gruppenbildung nach § 9 KStG zwischen einer beschränkt steuerpflichtigen Gruppenträgerin aus Deutschland ohne Zweigniederlassung im Inland und zwei inländischen Tochtergesellschaften. Dabei erkennt der VwGH die inländischen Tochtergesellschaften für Zwecke der Gruppenbesteuerung als fiktive Betriebsstätten der Gruppenträgerin an. Dieser Beitrag diskutiert die Folgen der Entscheidung aus nationaler und abkommensrechtlicher Sicht.11Die Autoren danken Univ. Prof.in Dr.in Karoline Spies für die Diskussionen und die kritische Durchsicht des Manuskripts.

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