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Ersatz von Schock- und Trauerschäden bei (tödlichen) Arbeitsunfällen (Smid, ecolex 2024/321, S. 565)

Artikelrundschau Juli 2024 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/604ÖStZ 2024, 664 Heft 22 v. 18.11.2024

Werde bei einem Arbeitsunfall ein DN verletzt, so seien nach § 333 ASVG der DG und die ihm gleichgestellten Personen grds von Schadenersatzansprüchen befreit. Dies gelte auch gegenüber den Hinterbliebenen des Versicherten, wenn dessen Tod auf die körperliche Verletzung zurückzuführen sei. Nach der Rsp werden vom Haftungsausschluss auch Schmerzensgeldansprüche der Angehörigen aufgrund eigener Schockschäden erfasst. Die Einbeziehung solcher Ansprüche erscheine de lege lata jedoch nicht erforderlich zu sein.

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