Die mit der Steuerreform 2005 eingeführte Gruppenbesteuerung habe sich durchaus zu einer "Erfolgsstory" entwickelt und bisher vergleichsweise wenige legistische Nachbesserungen benötigt. Im Rahmen des AbgÄG 2024 müsse allerdings bei einer systematischen Bruchstelle nachgebessert werden, um unerwünschten Gestaltungen Einhalt zu gebieten.

