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Konfiskation, Verfall und Einziehung im Ertragsteuerrecht (Kettisch, ÖStZ 2024/359, S. 400)

Artikelrundschau Juli 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/599ÖStZ 2024, 663 Heft 22 v. 18.11.2024

Als staatliche Reaktion auf Gesetzesverstöße seien nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen vorgesehen, sondern - unter weiteren Voraussetzungen - auch Enteignungen (Stichworte: Konfiskation, Verfall und Einziehung). Diese Enteignungen seien manchmal ebenso als Strafen intendiert, jedoch nicht immer. Im Beitrag wird untersucht, wie Enteignungen, die als Reaktion auf Gesetzesverstöße in unterschiedlichsten Rechtsgrundlagen vorgesehen seien, im Ertragsteuerrecht zu behandeln seien, vor dem Hintergrund des Abzugsverbots für "Strafen" in § 20 Abs 1 Z 5 lit b EStG und § 12 Abs 1 Z 4 lit b KStG.

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