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Zwischenbankbefreiung als primärrechtliche Beihilfe? BFG legt vor (Pfeiffer, SWK 20-21/2024, S. 966)

Artikelrundschau Juli 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/589ÖStZ 2024, 639 Heft 21 v. 4.11.2024

Nicht nur entfalle die Zwischenbankbefreiung ab Jänner 2025. Kürzlich sei zusätzlich ein die Zwischenbankbefreiung betreffendes Vorabentscheidungsersuchen des BFG veröffentlicht worden. Dieses Vorabentscheidungsersuchen berge auf mehreren Ebenen Sprengkraft. Einerseits stelle sich die Frage, ob eine nationale Regelung, die keine unionsrechtliche Grundlage habe, eine primärrechtliche Beihilfe nach Art 107 Abs 1 AEUV darstelle. Andererseits könne das Verfahren auch für zukünftige Vorabentscheidungsersuchen wegweisend sein. Der Beitrag gibt einen Kurzüberblick über das Vorabentscheidungsersuchen und bespricht die mögliche Breitenwirkung für zukünftige Verfahren.

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