Derzeit könne das österr Steuerrecht dazu führen, dass ein Unternehmer, der Lebensmittel spende, deshalb steuerlich belastet werde. Durch Änderungen im Rahmen des AbgÄG 2024 solle verhindert werden, dass Lebensmittelspenden zu einer Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbelastung führen. Der Beitrag befasst sich mit Auslegungsfragen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden und deren europarechtlicher Einordnung.

