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Fristenlauf für Säumnisbeschwerden, wenn die Direktvorlage beantragt wurde (Doringer/Schilling, ÖStZ 2024/323, S. 369)

Artikelrundschau Juli 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/583ÖStZ 2024, 638 Heft 21 v. 4.11.2024

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe das BFG ausgesprochen, dass Säumnisbeschwerden gem § 284 BAO anstatt nach sechs Monaten erst nach neun Monaten erhoben werden könnten, wenn die Partei die Direktvorlage nach § 262 Abs 2 BAO beantragt gehabt habe. Der Beitrag untersucht die Entscheidung des BFG anhand einer dogmatischen Einordnung der einschlägigen Bestimmungen.

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