In einer aktuellen Entscheidung habe der österr VGH zu einem Antrag auf Bildung einer Steuergruppe zwischen zwei inländischen Schwestergesellschaften mit einem ausländischen Gruppenträger ohne Niederlassung in Ö Stellung genommen. In seiner Entscheidung habe das Gericht bestätigt, dass das Erfordernis einer österr Niederlassung gegen EU-Recht verstoße.

