Mit der tw Aufhebung des Steuerabkommens zwischen Ö und Russland, die im Dez 2023 vom Bundesminister für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt im BGBl (BGBl III 2023/200) verlautbart worden sei, seien die bilateralen Beziehungen zwischen der Ö und der Russischen Föderation neu definiert worden. Diese Entwicklung betreffe den überwiegenden Teil der Bestimmungen des österr-russischen Steuerabkommens. Im Artikel beleuchten Veronika Daurer und Jan Szczepanski die Hintergründe und rechtlichen Konsequenzen dieser tw Aussetzung.

