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Die Anwendung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland bei mehreren Arbeitsverhältnissen. Application of the Frontier Worker Provision of Art 15 Para 6 Tax Treaty with Germany in Case of More Than One Employment Relationship (Lang, SWI 7/2024, S. 326)

Artikelrundschau Juli 2024 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/578ÖStZ 2024, 638 Heft 21 v. 4.11.2024

Im vergangenen Jahr sei die Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 6 des Steuerabkommens mit D geändert worden. Arbeitnehmer, die mehr als 45 Arbeitstage oder mehr als 20 % aller Arbeitstage pro Jahr außerhalb des Grenzgebiets verbringen würden, würden nicht unter diese Bestimmung fallen. Das österr Finanzministerium vertrete die Auffassung, dass sowohl die 45-Tage-Grenze als auch die 20 %-Grenze für jedes Arbeitsverhältnis gesondert berechnet werden müssten. Der Autor widerspricht dieser Auffassung: Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen seien die Grenzen für alle diese Verhältnisse zusammen zu berechnen.

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