Das MinBestG sei mit 31. 12. 2023 in Kraft getreten und solle für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. 12. 2023 begonnen haben, die OECD-Modellregeln zur globalen Mindestbesteuerung sowie die Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU umsetzen. Während der Gesetzgeber bei der Gestaltung der materiellen Bestimmungen des MinBestG wenig Spielraum gehabt habe, seien hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung kaum Vorgaben bestanden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die maßgebenden Regelungen.

