Das CBCR-VG1 sieht für bestimmte Unternehmen die Verpflichtung vor, einen Ertragsteuerinformationsbericht beim Firmenbuchgericht zur öffentlichen Einsicht offenzulegen. Der gegenständliche Beitrag gibt einen Überblick über das CBCR-VG und erläutert dessen Bestimmungen vor seinem unionsrechtlichen Hintergrund und Zielsetzung.

