Die Anzahl an neu gegründeten FlexKaps einschließlich der UWA als neuer Anteilsklasse sei bislang weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Ein Grund hierfür seien die evidenten Nachteile von UWA gegenüber vergleichbaren Eigenkapitalinstrumenten (insb Substanzgenussrechten) aufgrund zwingender FlexKapGG-Sondervorschriften. Der Beitrag beschäftigt sich mit den offenen steuer- und bilanzrechtlichen Fragen iZm UWA und zeigt mögliche gesetzliche Nachbesserungen auf.

