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Fehlerberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG bei Vorliegen eines Feststellungsverfahrens (Lenneis, AVR 3/2024, S. 113)

Artikelrundschau Juni 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/534ÖStZ 2024, 609 Heft 20 v. 23.10.2024

Die Fehlerberichtigung nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG habe stets im Einkommensteuerverfahren zu erfolgen. Der Beitrag beleuchtet die verfahrensrechtlichen und praktischen Probleme, die dann auftreten, wenn dem Einkommensteuerverfahren ein Feststellungsverfahren vorgelagert ist.

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