Zu dem am 10. 4. 1991 in Peking unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Ö und der Regierung der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll sei am 14. 9. 2023 ein Änderungsprotokoll unterzeichnet worden. Die Autorin skizziert das Änderungsprotokoll und erläutert die wichtigsten Abweichungen zum bestehenden Abkommen von 1991.