In einem Verfahren sei strittig gewesen, ob der COVID-19-Ausfallsbonus bei der Berechnung der Umsatzgrenze für die Gastgewerbepauschalierung zu berücksichtigen sei. Das Gericht habe gegen die in den EStR 2000 ausgeführte Rechtsmeinung des BMF entschieden. Im Beitrag wird diskutiert, inwieweit diese Entscheidung verallgemeinerungsfähig sein könnte.