Eine österr Privatstiftung habe Dividenden bezogen, die in Ö gem § 10 KStG steuerbefreit und auf die im Ausland Quellensteuern erhoben worden seien. Das österr BFG habe sich mit der Frage zu befassen gehabt, ob eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die inländische Körperschaftsteuer zulässig sei. Es habe die Auffassung vertreten, dass der maximal anrechenbare Betrag gleich Null sei, da die Dividenden in Ö steuerbefreit seien. Michael Lang argumentiert jedoch, dass die Steuerbefreiung im Wohnsitzstaat der Anrechnung der Quellensteuer nicht entgegenstehe.