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Das Verfahrensrecht der Mindeststeuer (Fiala/Gleiss, AVR 3/2024, S. 118)

Artikelrundschau Juni 2024 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/499ÖStZ 2024, 544 Heft 19 v. 7.10.2024

Das MinBestG sei mit 31. 12. 2023 in Kraft getreten und solle für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31. 12. 2023 begonnen haben,

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die OECD-Modellregeln zur globalen Mindestbesteuerung sowie die Mindestbesteuerungsrichtlinie umsetzen. Während der Gesetzgeber bei der Gestaltung der materiellen Bestimmungen des MinBestG wenig Spielraum gehabt habe, hätten hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung kaum Vorgaben bestanden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die maßgebenden Regelungen.

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