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ImmoESt, Altvermögen, erstmalige Nutzung zur Einkünfteerzielung (gesplittete Betrachtungsweise)

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2024/490ÖStZ 2024, 524 Heft 18 v. 23.9.2024

EStG 1988: § 30 Abs 4 Z 2, Abs 6 lit a (§ 16 Abs 1 Z 8 lit c)

VwGH 22. 2. 2024, Ra 2022/13/0086

Für zum 31. 3. 2012 nicht steuerverfangene Grundstücke (sog "Altvermögen") sieht § 30 Abs 4 Z 2 EStG 1988 für Zwecke der ImmoESt idR eine pauschale Einkünfteermittlung vor (Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 40 % des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten).

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