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Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Keine Bemessungsgrundlage außerhalb des Anwendungsbereichs des § 4 Abs 2 GrEStG? (Bergmann, SWK 13-14/2024, S. 683)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 2Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/488ÖStZ 2024, 523 Heft 18 v. 23.9.2024

Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke würden in der Grunderwerbsteuer in der Regel durch Abstellen auf den günstigen Einheitswert privilegiert behandelt. Soweit nach dem Gesetz aber nicht auf den Einheitswert abzustellen sei, stelle sich die Frage, welcher Wert iZm unentgeltlichen Übertragungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke als Bemessungsgrundlage heranzuziehen sei.

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