Der Autor habe sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Frage der Beitragspflicht nach dem GSVG für Gewinnausschüttungen auseinandergesetzt. In einer BVwG-Entscheidung (BVwG 10. 10. 2023, W262 2270885/1/4E) gehe es um die Frage, ob eine Beitragspflicht nach dem GSVG für eine Ausschüttung auch für Zeiträume zur Anwendung komme, in der der Gesellschafter nicht Geschäftsführer der GmbH sei.