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Ist § 23a KStG auch für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften anwendbar? Der Schulderlass "zum Zwecke der Sanierung" (Kanduth-Kristen, SWK 13-14/2024, S. 664)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/477ÖStZ 2024, 521 Heft 18 v. 23.9.2024

Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften würden ertragsteuerlich über keinen Betrieb verfügen. Sanierungsgewinne seien Schulderlässe "zum Zwecke der Sanierung", wobei die Judikatur in diesem Zusammenhang auf die Sanierungsfähigkeit des "Betriebs" verweise. Im Beitrag wird untersucht, ob dies einer Anwendung des § 23a KStG bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften entgegenstehen könnte.

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