Die rechtliche Aufarbeitung des Cum-/Ex-Skandals sei in Ö noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Gerichte würden noch etliche Fälle bearbeiten, in denen allem Anschein nach KESt zu Unrecht "erstattet" bzw ausgezahlt worden sei. Der VwGH habe sich bereits zwei Mal mit steuerlichen Fragestellungen iZm Cum-/Ex-Gestaltungen befasst. Mit Erkenntnis vom 28. 6. 2022, Ro 2022/13/0002, habe der VwGH klarstellende Aussagen zur Rückerstattungsberechtigung dem Grunde nach getroffen. Im Erk v 20. 9. 2023, Ro 2023/13/0012, das im Rahmen des Beitrags genauer dargestellt wird, habe sich der VwGH mit der Problematik der Rückforderung bereits ausgezahlter KESt auseinandergesetzt.