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Replik zum Erkenntnis des VwGH vom 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009 - Drohverlustrückstellungen bei verlustbringenden Filialen (Höltschl/Kerbl, ÖStZ 2024/218, S. 251)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/467ÖStZ 2024, 520 Heft 18 v. 23.9.2024

Die B.-AG habe aufgrund von langfristig unkündbaren Mietverträgen für die Geschäftsräume jener Filialen, die Verluste erwirtschaften, eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 9 Abs 1 Z 4 EStG gebildet. Da die B.-AG die Räume aber weiterhin genutzt habe, habe der VwGH in seinem Erk v 7. 4. 2022, Ro 2021/13/0009, die Bildung einer Rückstellung verneint.

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