Inwieweit Einlageleistungen in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch darstellen, ist teilweise umstritten. Im Folgenden soll auf Basis der Rechtsprechung des EuGH zu einzelnen Aspekten dieser Problemstellung und auf der Grundlage allgemeiner unionsrechtlicher Grundsätze der Mehrwertsteuer eine tragfähige und konsistente Gesamtlösung erarbeitet werden.