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Geeignete Beweismittel - nicht nur, aber auch - für den ermäßigten Steuersatz im UStG. Verknüpfung mit der zollrechtlichen Kombinierten Nomenklatur (Summersberger, SWK 13-14/2024, S. 722)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/456ÖStZ 2024, 495 Heft 17 v. 10.9.2024

Der ermäßigte Steuersatz im UStG knüpfe an taxativ aufgezählte Gegenstände an. Im Beitrag wird untersucht, welche Beweismittel im Verfahren angeboten werden könnten, um die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes zu erreichen.

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