Die MwStSyst-RL enthalte eine Vielzahl an Wahlrechten für die Mitgliedstaaten, deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sei. Der Beitrag untersucht, ob - und, wenn ja, welche - Wahlrechte der MwStSyst-RL von den Mitgliedstaaten auch selektiv nur für bestimmte Unternehmer oder bestimme Umsätze genutzt werden dürfen und welche Folgefragen damit verbunden sein können.