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Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches nach einer verdeckten Ausschüttung (J. Knesl/P. Knesl, BFGjournal 5/2024, S. 167)

Artikelrundschau Mai 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/442ÖStZ 2024, 494 Heft 17 v. 10.9.2024

Eine verdeckte Ausschüttung könne nach Ablauf des Bilanzstichtages des betroffenen Wirtschaftsjahres nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Verzicht auf einen nachträglich eingebuchten Rückforderungsanspruch begründe keine weitere verdeckte Ausschüttung.

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