Der Beitrag untersucht die Auffassung der dt Finanzverwaltung, dass bei einer mittelbaren Beteiligung an einer ausländischen CFC über eine transparente Personengesellschaft die Rechtswirkungen der CFC-Besteuerung ausschließlich auf der Ebene der Gesellschafter der Personengesellschaft eintreten würden und der Gewinn der zwischengeschalteten Personengesellschaft selbst von der CFC-Besteuerung unberührt bleibe.