Am 8. 12. 2022 habe die Europäische Kommission einen Vorschlag für die siebte Änderung der RL 2011/16/EU 3 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern (DAC 85) vorgelegt, der die Anbieter von Krypto-Vermögenswerten verpflichte, die Transaktionen ihrer EU-Kunden zu melden. Die Richtlinie sei am 17. 10. 2023 einstimmig von den Mitgliedstaaten im Rat angenommen und am 24. 10. 2023 im ABl veröffentlicht worden. Ihr Ziel sei es, die Steuerbehörden in die Lage zu versetzen, Einkünfte aus Krypto-Vermögenswerten durch den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen besser zu verfolgen und so dem Problem der Steuerhinterziehung und -vermeidung entgegenzuwirken. Neben der Meldepflicht enthalte die Richtlinie noch weitere Änderungen, wie zB eine Regelung für vermögende Privatpersonen. Die Autorin wirft einen kritischen Blick auf die Änderungen der Richtlinie.