Der österr VwGH habe kürzlich entschieden, dass die seit Langem diskutierte Frage, ob eine Jersey Limited, die tatsächlich von Ö aus verwaltet werde, der österr Körperschaftsteuer unterliegen könne, nicht mehr vom Gericht überprüft werden könne, da sie durch eine rückwirkende Gesetzgebung im Jahr 2023 geklärt worden sei. Der Autor analysiert das Gerichtsurteil und seine Auswirkungen auf doppelt ansässige Unternehmen.